keyvision
Nanotechnologien 

Die IG DHS hat sich entschieden, eine Führungsrolle im Bereich der Nanotechnologien einzunehmen. Als Instrument dazu dient der Verhaltenskodex („Code of Conduct“) Nanotechnologien, welcher von einer Arbeitsgruppe der IG DHS erarbeitet wurde.

Mit dem Kodex verpflichten sich die Detailhändler zu einem verantwortungsvollen Umgang mit nanotechnologischen Produkten. An erster Stelle steht die Produktsicherheit: Es werden nur Produkte vermarktet, welche nach aktuellem Wissensstand und voraussehbarem Gebrauch keine Gesundheits- oder Umweltrisiken bergen. Gemäss Kodex müssen die Unterzeichnenden von den Herstellern und Lieferanten alle Informationen einfordern, die für die Beurteilung eines Produktes notwendig sind. Dies umfasst beispielsweise die technischen Spezifikationen, Daten zum Gefährdungspotenzial für Mensch, Tier und Umwelt sowie Angaben zum Mehrwert des Nano-Produktes im Vergleich zu einem herkömmlichen Produkt. Der Detailhandel verpflichtet sich mit dem Verhaltenskodex zudem, die Konsumenten offen über die Nanotechnologie zu informieren und nur solche Produkte auszuloben, die auf Nanotechnologie basierende Bestandteile oder Wirkungsweisen enthalten.

Dokumente 

IG DHS Code of Conduct Nanotechnologien, 16.01.09
(PDF-Dokument)
(PDF-Document English)
(Document pdf français)
(PDF-Documento Italiano)

Factsheet zum IG DHS Code of Conduct Nanotechnologien, 29.03.10
(PDF-Dokument)

FAQ Code of Conduct Nanotechnologien, 29.03.10
(PDF-Dokument)


Nanotechnologie Lieferantenfragebogen, 16.02.09
(PDF-Dokument)
(PDF-Document English)
(Document pdf français)
(PDF-Documento Italiano)

Links

Vorsorgeraster für synthetische Nanomaterialien des BAG
» lesen